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Blog Universität Witten-Herdecke | Ein Ausflug in den Steuerdschungel Teil ll

Ein Ausflug in den Steuerdschungel für Studierende (Teil 2)

Weitere wichtige Fakten zur Steuererklärung im Studium

Im ersten Teil ging es um verschiedene Kosten, die bei Studierenden – auch ohne (regelmäßiges) Einkommen – steuerlich geltend gemacht werden können. Jetzt erfahrt ihr das Wichtigste über Einnahmen, Ausnahmen und Ausgaben sowie Infos zu wichtigen Fristen. Wie auch im vorherigen Artikel gilt: Dies ist keine Steuerberatung, sondern lediglich eine Hilfestellung und ein Einblick in die wichtigsten Fakten zum Thema Steuern während des Studiums.

Steuerpflichtige Einnahmen, steuerpflichtige Ausnahmen und steuersenkende Ausgaben

Zu den steuerpflichtigen Einnahmen gehören

  • Einkünfte aus einer selbstständigen oder angestellten Tätigkeit,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und auch
  • Einkünfte aus Online-Plattformen; dazu gehören Websites, Portale oder elektronische Marktplätze.

Ebenfalls steuerpflichtig sind Spekulationsgewinne wie Zinsen und Aktien sowie Praktikumsgehälter (freiwillig oder Pflicht). Steuerpflichtige Ausnahmen, also Einnahmen, die als steuerfrei gelten, sind Bafög und Stipendien.

Steuersenkende Ausgaben sind

  • Semestergebühren,
  • Fachliteratur,
  • technische Hilfsmittel (wie zum Beispiel ein Laptop),
  • Spenden oder auch
  • gebührenpflichtige Online-Lernplattformen.

 

In Kombination könnten Kosten und Einnahmen zum Beispiel folgendermaßen geltend gemacht werden:

Angenommen, ich befinde mich in meiner Zweitausbildung (eine Zweitausbildung gehört zu den Werbungskosten) und zahle in den Jahren 2018, 2019 und 2020 jeweils 5.000 Euro Studiengebühren. Diese kann ich durch die Anfertigung meiner Steuererklärung jedes Jahr oder auch rückwirkend im Verlustvortrag vermerken und habe somit 15.000 Euro Studiengebühren, die sich zukünftig steuermindernd auswirken. 2021 nehme ich eine berufliche Tätigkeit auf und verdiene 45.000 Euro (brutto) im Jahr.  In meiner Steuererklärung für das Kalenderjahr 2021 kann ich somit die Studiengebühren von 15.000 Euro als steuersenkende Ausgaben geltend machen und habe somit nur einen Betrag von 30.000 Euro, auf den ein Steuerbetrag erlassen wird. (Ein Beispiel für das Zusammenspiel von steuersenkenden Ausgaben sowie Einnahmen in der Erstausbildung findet ihr im ersten Teil des Steuer-Ratgebers.

Welche Fristen sind zu beachten?

Sollte ich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein, habe ich vier Jahre Zeit, mir zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Sollte ich jedoch z.B. durch eine selbstständige Tätigkeit o.Ä. (siehe Abschnitt oben) zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein, muss diese Abgabe bis spätestens zum 31.07. des darauffolgenden Kalenderjahres erfolgen. Eine Fristverlängerung ist mit einer Begründung maximal bis zum 31.11. oder durch die Inanspruchnahme eines Steuerberaters / einer Steuerberaterin oder des Lohnsteuerhilfevereins sogar bis zum letzten Tag im Februar des darauffolgenden Jahres möglich. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in festem Angestelltenverhältnis ist es nicht notwendig, eine Steuererklärung einzureichen; es wird allerdings empfohlen.

Wer macht meine Steuererklärung?

Für die Anfertigung der Steuererklärung kann ein Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin herangezogen werden - eine gute und kostengünstigere Alternative bietet der Lohnsteuerhilfeverein e.V. Dieser bietet Hilfestellungen rund um steuerrechtliche Angelegenheiten (Infos erhaltet ihr hier) und natürlich habt ihr auch die Möglichkeit, eure Steuererklärung eigenhändig anzufertigen. Eine gute Unterstützung dafür sind Steuersoftwares. Hier gibt es ein paar Vorschläge für Softwares, die bei der Anfertigung der Steuererklärung Hilfeleistungen bieten. Eine „interne“ Lösung ist die Software ELSTER (Elektronische Steuererklärung). Diese ermöglicht eine elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgerinnen, Bürgern, Steuerberaterinnen und -beratern, Arbeitgeberinnen, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen. Mit Hilfe von ELSTER können alle Unterlagen in einem Schritt hochgeladen und übermittelt werden, jedoch finden sich hier nicht allzu viele Hilfestellungen, wie es beispielsweise bei anderen Softwares der Fall ist. 

Wie gehe ich mit dem Thema Studienfinanzierung um?

Für die Finanzierung des Studiums gibt es bis dato verschiedene Möglichkeiten. Einige davon können für den Steuervorteil genutzt werden, wie zum Beispiel die Zinsen, die bei der Aufnahme eines Studienkredites anfallen. Diese können als Ausbildungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Für UW/H-Studierende, welche den Umgekehrten Generationenvertrag für die Finanzierung des Studiums in Anspruch nehmen, können die Ausgaben bzw. das Zurückzahlen der Studiengebühren, welche mit Beginn der Berufstätigkeit nach dem Studium ab einem bestimmten Verdienst anfallen, über die Sonderausgaben abgesetzt werden. Für die genaue Beurteilung lohnt es sich aber, einen Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin heranzuziehen.


Service für UW/H Studierende

Du planst die Anfertigung einer Steuererklärung oder möchtest mehr Infos rund um das Thema Steuern erhalten?

Diesen Kurs und weitere Angebote bietet das UW/H Career-Service regelmäßig und kostenlos für UW/H-Studierende an.

Über die Autorin

Laura Schwarz

Laura Schwarz studiert Philosophie und Sozialwissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und arbeitet als studentische Aushilfe für die Abteilung Kommunikation und Marketing an der Universität Witten/Herdecke.

 

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